Mitgliedschaft
Um in der Zunft zur Emme aufgenommen zu werden müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Schweizerinnen und Schweizer mit gutem Leumund
- Aufnahmegesuch muss durch mindestens 1 Aktivmitglied als Götti unterstützt werden
- Der Zunftrat muss der Aufnahme zustimmen
- Mit der Aufnahme beginnt ein Schnupperjahr
- Nach Ablauf des Schnupperjahres haben sowohl das Neumitglied, wie auch die Zunft zur Emme die Möglichkeit einem Übertritt zum Aktivmitglied zuzustimmen oder diesen abzulehnen.
| Art der Mitgliedschaft | Bedingungen | Wahl- und Stimmrecht | Bemerkungen | |||
| Neumitglied | Aufnahme ins Schnupperjahr durch den Zunftrat ist erfolgt | kein Stimm- und Wahlrecht | ||||
| Aktivmitglied (Zünftler) | erfolgreiches Aufnahmeprozedere | uneingeschränkt | ||||
| Ehrenmitglied | Bestätigung der Wahl durch die GV | uneingeschränkt | ||||
| Altzunftmeister | Zunftmeisteramt ausgeführt. | uneingeschränkt | ||||
| Mitglied im Sonderstatus |
Wittwen verstorbenen Zünftler auf eigenen Antrag |
keines | symbolischer Jahresbeitrag | |||
| Passivmitglied | Aufnahme durch eigenen Antrag | keines | Momentan Fr. 50.00 Jahresbeitrag |