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Mitgliedschaft

Um in der Zunft zur Emme aufgenommen zu werden müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Schweizerinnen und Schweizer mit gutem Leumund
  • Aufnahmegesuch muss durch mindestens 1 Aktivmitglied als Götti unterstützt werden
  • Der Zunftrat muss der Aufnahme zustimmen
  • Mit der Aufnahme beginnt ein Schnupperjahr
  • Nach Ablauf des Schnupperjahres haben sowohl das Neumitglied, wie auch die Zunft zur Emme die Möglichkeit einem Übertritt zum Aktivmitglied zuzustimmen oder diesen abzulehnen.

 

Art der Mitgliedschaft    Bedingungen    Wahl- und Stimmrecht    Bemerkungen  
Neumitglied    Aufnahme ins Schnupperjahr durch den Zunftrat ist erfolgt    kein Stimm- und Wahlrecht      
Aktivmitglied (Zünftler)    erfolgreiches Aufnahmeprozedere    uneingeschränkt     
Ehrenmitglied    Bestätigung der Wahl durch die GV    uneingeschränkt     
Altzunftmeister    Zunftmeisteramt ausgeführt.     uneingeschränkt     
Mitglied im Sonderstatus    Wittwen verstorbenen Zünftler
auf eigenen Antrag 
  keines    symbolischer Jahresbeitrag 
Passivmitglied    Aufnahme durch eigenen Antrag    keines    Momentan Fr. 50.00 Jahresbeitrag 

 

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