Mitgliedschaft

Um in der Zunft zur Emme aufgenommen zu werden müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:


Schweizerinnen und Schweizer mit gutem Leumund
Aufnahmegesuch muss durch mindestens 1 Aktivmitglied als Götti unterstützt werden
Der Zunftrat muss der Aufnahme zustimmen
Mit der Aufnahme beginnt ein Schnupperjahr
Nach Ablauf des Schnupperjahres haben sowohl das Neumitglied, wie auch die Zunft zur Emme die Möglichkeit einem Übertritt zum Aktivmitglied zuzustimmen oder diesen abzulehnen.

Art der Mitgliedschaft   Bedingungen   Wahl- und Stimmrecht   Bemerkungen
Neumitglied   Aufnahme ins Schnupperjahr durch den Zunftrat ist erfolgt   kein Stimm- und Wahlrecht    
Aktivmitglied (Zünftler)   erfolgreiches Aufnahmeprozedere   uneingeschränkt    
Ehrenmitglied   Bestätigung der Wahl durch die GV   uneingeschränkt    
Altzunftmeister   Zunftmeisteramt ausgeführt.   uneingeschränkt    
Mitglied im Sonderstatus   Wittwen verstorbenen Zünftler
auf eigenen Antrag
  keines   symbolischer Jahresbeitrag
Passivmitglied   Aufnahme durch eigenen Antrag   keines   Momentan Fr. 50.00 Jahresbeitrag

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